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   OLG Frankfurt, 21.12.2012 - 4 U 164/12   

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https://dejure.org/2012,53979
OLG Frankfurt, 21.12.2012 - 4 U 164/12 (https://dejure.org/2012,53979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2012 - 4 U 164/12 (https://dejure.org/2012,53979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 4 U 164/12 (https://dejure.org/2012,53979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Nutzungswille am beschädigten Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Nutzungswille bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Jahr und neun Monate nach dem Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung; Anforderungen an den Nachweis des Nutzungswillens

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung - späte Fahrzeugneuanschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 251
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung; Anforderungen an den Nachweis des Nutzungswillens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadenersatz und der Nutzungswille am beschädigten Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Schaden-Praxis 2013, 254
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2012 - 4 U 164/12
    Vielmehr ist ausreichend, dass der Gläubiger eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung nunmehr verlangt (BGH NJW 2008, 50; NJW 2008, 1813, 1816).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2012 - 4 U 164/12
    Vielmehr ist ausreichend, dass der Gläubiger eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung nunmehr verlangt (BGH NJW 2008, 50; NJW 2008, 1813, 1816).
  • OLG Dresden, 04.11.2020 - 1 U 995/20

    Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, OLG Dresden

    2.2 Nach überwiegender und überzeugender Meinung in Rechtsprechung und Literatur begründet zwar der Umstand, dass ein Geschädigter mehrere Monate zuwartet, bis er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein Ersatzfahrzeug beschafft, eine von ihm zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (OLG Köln, Urt. v. 08.03.2004, Az: 16 U 111/03, VerkMitt 2004, 86; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 21.12.2012, Az: 4 U 164/12, SP 2013, 254; AG Essen, Urt. v. 26.08.2015, Az: 20 C 70/15, juris Rn. 15; Wenker, jurisPR-VerkR 21/2013 Anm. 3).
  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit

    Wie bereits in der Verfügung vom 03.03.2020 ausgeführt, verkennt der Senat keineswegs, dass nach Teilen der Rechtsprechung ein Nutzungswille fehlt, wenn der Geschädigte nach einem Unfall über längere Zeit keine Reparatur durchführen lässt bzw. kein Ersatzfahrzeug angeschafft hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 4 U 164/12 - ein Jahr neun Monate, mit Verweis auf Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 249 Rz. 42 m.w.N.).
  • OLG München, 06.04.2022 - 10 U 627/21

    Haftungsverteilung bei Tankstellenunfall

    Hierbei verkennt der Senat keineswegs, dass nach Teilen der Rechtsprechung ein Nutzungswille fehlt, wenn der Geschädigte nach einem Unfall über längere Zeit keine Reparatur durchführen lässt bzw. kein Ersatzfahrzeug angeschafft hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 4 U 164/12 - ein Jahr neun Monate, mit Verweis auf Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 249 Rz. 42 m.w.N.).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Ein solch langer Zeitraum kann zwar einen fehlenden Nutzungswillen des Geschädigten indizieren (vgl. KG MDR 2015, 1128; OLG Frankfurt Schaden-Praxis 2013, 254; OLG Celle, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 5 U 130/11 -, juris; OLG Bremen NJW-RR 2002; 383).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 12 U 70/17

    Feststellung einer Unfallmanipulation bei ungewöhnlicher Häufung von

    In diesen Fällen besteht eine von dem Geschädigten zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2002, 171; OLG Frankfurt Schaden-Praxis 2013, 254; OLG Hamm BeckRS 2006, 07007 - beck-online; OLG Köln VersR 2004, 1332).
  • LG München II, 01.04.2021 - 1 O 4787/13

    Nutzungsentschädigung bei geringer Nutzung und langer Ausfallzeit

    Zwar fehlt nach Teilen der Rechtsprechung ein Nutzungswille, wenn der Geschädigte nach einem Unfall über längere Zeit keine Reparatur durchführen lässt bzw. kein Ersatzfahrzeug angeschafft hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 4 U 164/12 - ein Jahr neun Monate, mit Verweis auf Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, § 249 Rz. 42 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.09.2014 - 9 U 31/14

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge eines Spurwechsels

    Allerdings hat die Klägerin zu 1) ihren eigenen Nutzungswillen nicht durch eine zeitnahe Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges für den Ford Focus, der bei dem streitgegenständlichen Unfall einen Totalschaden erlitten hat, dokumentiert (vgl. OLG Hamm, VersR 2003, 1054 f.; OLG Frankfurt, Schaden-Praxis 2013, 254; OLG Köln, DAR 2005, 32).
  • OLG München, 27.05.2020 - 6 O 16/74

    Nutzungsausfall: Fehlen der finanziellen Mittel für Reparatur

    Wie bereits in der Verfügung vom 03.03.2020 ausgeführt, verkennt der Senat keineswegs, dass nach Teilen der Rechtsprechung ein Nutzungswille fehlt, wenn der Geschädigte nach einem Unfall über längere Zeit keine Reparatur durchführen lässt bzw. kein Ersatzfahrzeug angeschafft hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 4 U 164/12 - ein Jahr neun Monate, mit Verweis auf Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 249 Rz. 42 m.w.N.).
  • AG Essen, 13.01.2016 - 20 C 254/15

    Verkehrsunfall - Kollision eines Linksabbiegers mit einem Geradeausfahrenden

    Wird jedoch für ein verunfalltes Fahrzeug nicht binnen 6 Monaten ein Ersatz beschafft, so kann ein Nutzungswille nicht länger vermutet werden (vgl. OLG Celle, Urteil v. 13.10.2011, Az. 5 U 130/11; OLG Frankfurt a.M., Urteil v.21.12.2012, Az. 4 U 164/12).
  • LG Essen, 07.02.2018 - 17 O 233/16

    Halterhaftung, Verkehrsunfall, Ampel, Rotlichtverstoß

    Dabei ist davon auszugehen, dass nach einem entsprechenden Zeitablauf von sechs Monaten ein Nutzungswille nicht vorhanden ist (vgl. etwa OLG Celle, Urt. v. 13.10.11 - 5 U 130/11 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.12.12 - 4 U 164/12 -, juris).
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